Warum ist die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen vorgeschrieben?
Flucht- und Rettungswege sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsorganisation. Im Notfall – etwa bei Brand, Rauchentwicklung oder technischen Störungen – müssen Personen ein Gebäude schnell, sicher und ohne Verzögerung verlassen können.
Die Kennzeichnung sorgt dafür, dass Mitarbeitende, Besucher und Fremdfirmen sofort erkennen:
- wo sich der nächste Fluchtweg befindet
- in welche Richtung der Notausgang liegt
- wo sich Sammelstellen befinden
- wo Erste-Hilfe-Einrichtungen zu finden sind
Gerade in Stresssituationen entscheidet eine klare Beschilderung oft über Sekunden.
Praxisbeispiel:
In einer Lagerhalle kommt es durch einen technischen Defekt an einer Verpackungsanlage zu starker Rauchentwicklung. Mitarbeitende aus dem Versandbereich müssen die Halle schnell verlassen. Da die Rettungswegschilder entlang des gesamten Laufwegs klar sichtbar angebracht sind, können auch neue Mitarbeitende den nächstgelegenen Ausgang ohne Zeitverlust finden. Dadurch wird eine geordnete Evakuierung unterstützt.
Welche Vorschriften regeln Flucht- und Rettungswege?
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge
- ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- DIN EN ISO 7010
Die ASR A2.3 regelt insbesondere:
- Anzahl und Breite von Fluchtwegen
- Anforderungen an Notausgänge
- maximale Weglängen
- Freihaltung der Wege
- Anforderungen an Türen und Tore
Die ASR A1.3 legt fest, welche Sicherheitszeichen zu verwenden sind und wie diese gestaltet sein müssen.
Die DIN EN ISO 7010 definiert die heute gültigen Rettungszeichen und Piktogramme.
Welche Rettungszeichen sind vorgeschrieben?
Die Kennzeichnung erfolgt heute in der Regel nach DIN EN ISO 7010. Typische Rettungszeichen sind:
Die häufigsten Zeichen zeigen:
Diese Zeichen müssen entlang des gesamten Rettungswegs eingesetzt werden.
Nach der Evakuierung müssen Personen einen definierten Sammelpunkt aufsuchen. Dieser Bereich wird mit einem entsprechenden Rettungszeichen gekennzeichnet.
Zusätzlich sind häufig Hinweise auf
erforderlich.
Praxisbeispiel:
In einem Produktionsbetrieb ist der Erste-Hilfe-Raum nicht direkt vom Hallenbereich aus sichtbar. Durch zusätzliche Rettungszeichen im Flur und an der Tür wird sichergestellt, dass verletzte Personen oder Ersthelfer den Raum schnell finden.
Wo müssen Fluchtwegschilder angebracht werden?
Die Platzierung ist entscheidend. Rettungszeichen müssen so angebracht werden, dass sie:
- frühzeitig sichtbar sind.
- den gesamten Weg führen.
- an Richtungswechseln wiederholt werden.
- über Türen und Ausgängen montiert sind.
- nicht verdeckt werden.
Besonders wichtig sind:
- Flure
- Kreuzungen
- Treppenhäuser
- Hallenausgänge
- Zwischentüren
Praxisbeispiel:
In einem Verwaltungsgebäude reicht ein einzelnes Schild am Ausgang nicht aus. Entlang der Flure, an jeder Abzweigung und über dem Treppenhauszugang werden zusätzliche Rettungszeichen montiert. So bleibt die Fluchtrichtung jederzeit eindeutig erkennbar.
Müssen Fluchtwegschilder langnachleuchtend sein?
In vielen Fällen: ja.
Wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, sollten Fluchtwegschilder langnachleuchtend ausgeführt werden. Dies ist besonders sinnvoll in:
- Lagerhallen
- Produktionsbereichen
- Fluren
- Treppenhäusern
- Technikräumen
Praxisbeispiel:
In einer Produktionshalle fällt bei einem Stromausfall die Hallenbeleuchtung aus. Durch langnachleuchtende Rettungswegschilder bleibt die Orientierung erhalten, bis alle Personen den Bereich sicher verlassen haben.
Welche Anforderungen gelten für die Freihaltung?
Neben der Beschilderung ist die ständige Freihaltung der Rettungswege verpflichtend. Das bedeutet:
- keine Paletten
- keine Lagerware
- keine Maschinen
- keine temporären Stellflächen
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit nutzbar sein.
Praxisbeispiel:
Nach einer Hallenumstrukturierung werden vorübergehend Paletten im Bereich eines Notausgangs abgestellt. Bei einer Sicherheitsbegehung wird dies sofort als gravierender Mangel dokumentiert. Erst durch zusätzliche Bodenmarkierungen und interne Regeln bleibt der Bereich dauerhaft frei.
Häufige Fehler bei der Kennzeichnung
Typische Fehler sind:
- zu wenige Schilder
- falsche Pfeilrichtung
- veraltete Symbole
- verdeckte Zeichen
- blockierte Wege
Diese Punkte führen häufig zu Audit-Mängeln und erhöhtem Risiko im Notfall.
Fazit: Flucht- und Rettungswege normgerecht kennzeichnen
Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit.
Die wichtigsten Grundlagen sind:
- ASR A2.3
- ASR A1.3
- DIN EN ISO 7010
Nur eine gut sichtbare, durchgängige und normgerechte Kennzeichnung stellt sicher, dass Personen im Notfall schnell und sicher evakuiert werden können.
Sie sind unsicher, welche Kennzeichnung für Ihre Flucht- und Rettungswege erforderlich ist? Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl normgerechter Rettungszeichen, Notausgangsschilder und langnachleuchtender Kennzeichnungslösungen. Sprechen Sie uns jederzeit an – wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.