Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, der Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.
II. Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
III. Angebote/Bestellungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahmebestätigung zustande. Einer Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung oder Fakturierung des Auftrages sowie die Leistungserbringung gleich. Die automatisiert erstellte E-Mail-Bestätigung, die der Kunde bei der Online-Bestellung erhält, stellt eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung auf dem Server und keine Auftragsbestätigung dar. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen, die von uns zwecks Angebotserstellung erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Es besteht für uns keine Verpflichtung, Filme und Digitalisierung länger als zwölf Monate aufzubewahren. Bei Sonderanfertigungen bleibt es uns vorbehalten, Korrekturabzüge zur Kontrolle und Auftragsfreigabe vorzulegen.
(3) Eine Untersuchungspflicht, ob die uns gelieferten Entwürfe bestehende Patentlizenz oder Urheberrechte, Warenzeichen, bei Gerichten versiegelt hinterlegte Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte berühren oder gegen solche verstoßen, obliegt uns nicht. Im Falle einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz durch den Inhaber eines verletzten Schutzrechts hat uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass Behördenstempel laut Gesetz nur nach Vorlage des schriftlichen Originalauftrages der einkaufsberechtigten Dienststelle erstellt werden.
(4) Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Waren sowie Beratungen und Empfehlungen durch Mitarbeiter von uns erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag. Insbesondere wird der Kunde nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
IV. Rücksendungen
(1) Wir gewähren unseren Kunden ein freiwilliges Rückgaberecht für alle Standardartikel. Die Rückgabefrist beträgt
(1.1) im Falle einer Einzellieferung: 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
(1.2) im Falle der Sammelbestellung mehrerer Waren, aber bei getrennter Lieferung: 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
(1.3) im Falle der Lieferung von Waren, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert werden: 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
(2) Für Rücksendungen berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwertes.
(3) Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, sofern die Warenrücksendung akzeptiert wurde. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(4) Das freiwillige Rückgaberecht räumen wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen ein:
- die Ware ist unbenutzt;
- die Ware ist unbeschädigt;
- die Ware ist vollständig.
(5) Das freiwillige Rückgaberecht gilt nicht für Sonderanfertigungen.
(6) Die Rücksendung hat zu erfolgen an
H. Marahrens Sicherheits-, Industrie-, u. Verkehrskennzeichnungen GmbH
Gottlieb-Daimler-Str. 2
28237 Bremen
V. Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO (€) netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk. Bei speziellen Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind die Preise netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Die Preise schließen Kosten für Verpackung und Versand nicht ein. Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen.
(2) Wir behalten uns bei Verträgen mit Unternehmern das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
(3) Mindestbestellwert (Nettowarenwert): 25 Euro. Bei Unterschreiten wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe der Differenz zwischen aktuellem Nettowarenwert und Mindestbestellwert berechnet.
(4) Alle Rechnungen sind grundsätzlich (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für Teillieferungen können entsprechende Teilrechnungen erstellt werden. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) In der Annahme von Zahlungsmitteln (Wechsel, Scheck), zu der wir nicht verpflichtet sind, liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Gutschriften auf Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag dem Konto von uns gutgeschrieben worden ist bzw. wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Bestellers.
(6) Liegt der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Zahlung durch Vorauskasse oder unwiderrufliches Akkreditiv, bestätigt durch eine deutsche Großbank oder ein deutsches öffentliches Kreditinstitut, zu leisten.
(7) Im Falle der Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Besteller der Vorleistungspflicht wegen Vermögensverschlechterung nicht nach, so können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. Lieferung
(1) Die von uns angegebenen Lieferzeiten, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindlich und geben den geplanten Versandtag der Ware an.
(2) Wünscht der Besteller die Vereinbarung eines genauen Liefertermins, muss dieser Termin schriftlich von uns bestätigt werden. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn wir bis zu diesem Termin die bestellte Ware an die zum Transport bestimmte Person übergeben haben. Die Einhaltung des fest vereinbarten Liefertermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller beizubringender Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungsverpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(4) Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Lieferung ”ab Lager” vereinbart; es gilt der Incoterm ”EXW” in der jeweils neuesten Fassung. Anderenfalls geht die Gefahr mit Übergabe einer Ware über, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person. Dem steht der Annahmeverzug des Kunden oder dessen Wunsch, die Lieferung zu verzögern, gleich.
(7) Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Besteller uns eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft gegeben ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass ein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(9) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(10) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sobald der von uns zu vertretende Lieferverzug auf das schuldhafte Verletzen einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(11) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
VII. Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Erkennbare Mängel, Stückzahlabweichungen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns. Tritt ein verdeckter Mangel erst später in Erscheinung, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Bestellers entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachkommt. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben. Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne etc. gelten die fach- und sachgemäßen Toleranzen bzw. die auf den Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei der Eigenart der Fabrikation behalten wir uns Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % vor.
(2) Soweit der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt:
- Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (Nachlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- bei mangelhafter Montageanleitung, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung beschränkt, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.
- Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben.
(3) Die Haftung von uns ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
(4) Die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
(5) Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar oder von uns eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gewährt ist.
(6) Soweit ein Besteller seinerseits wegen einer von uns gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte aus § 478 BGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung von uns nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer 4. entsprechend.
VIII. Garantien
(1) Die Übernahme einer Garantie durch uns bedarf einer ausdrücklichen Erklärung.
(2) Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Besteller unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.
IX. Allgemeine Haftung
(1) Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Besteller Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(3) Eine weitergehende Haftung von uns ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Bestellers nach einem Jahr, es sei denn, wir haften gemäß Ziffer 1.
X. Copyright
Wir sind berechtigt, auf allen unseren Produkten ein Copyright in branchenüblicher Form anzubringen. Auf die hieraus resultierenden Rechtsfolgen des Urhebergesetzes (UrhG) wird verwiesen.
XI. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor. Im Übrigen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung; bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Soweit die Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage nicht einbringlich sind, hat der Besteller uns diese Kosten zu erstatten.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren, veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Miteigentumsanteil von uns an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller die uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen dürfen durch den Besteller nicht vorgenommen werden.
(4) Verhält sich der Besteller vertragswidrig, insbesondere wenn der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz unserer Mahnung nicht nachkommt, können wir nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf unsere Forderungen - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
XII. Streitschlichtung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
(2) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XIII. Hinweise/Gerichtsstand/Erfüllungsort
(1) Wir weisen darauf hin, dass Daten der Besteller, die den Geschäftsverkehr betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
(2) Sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitz gerichtlich zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.02.2023