Persönliche Schutzausrüstung
Als PSA wird jede Ausrüstung bezeichnet, die den Träger vor Verletzungen schützen und so die Arbeitssicherheit erhöhen soll. Das Tragen von zweckmäßiger PSA ist Pflicht bei allen Tätigkeiten, die Gesundheitsschäden hervorrufen können. Welcher Arbeitsschutz in welchen Fällen notwendig ist, regelt in Deutschland die PSA-Benutzungsverordnung.
Zur PSA gehören folgende Ausrüstungen:
Schutzhelme
Gehörschutz
Schutzbrille
Atemschutzmaske
Sicherheitshandschuhe
Arbeitsbekleidung
Sicherheitsschuhe