Gefahrstoffkennzeichnungen & Symbole
Gefahrenstoffkennzeichnungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes in Industrie, Labor, Logistik und Handel. Sie zeigen auf einen Blick, welche Risiken von einem Stoff oder Gemisch ausgehen, wie damit umzugehen ist – und was im Notfall zu tun ist. Ob entzündlich, giftig oder ätzend: Nur mit eindeutiger Gefahrenstoffkennzeichnung lassen sich Unfälle, Gesundheitsrisiken und Umweltschäden vermeiden.

Gefahrstoffkennzeichnungen & Symbole – jetzt informieren!
In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum Gefahrenstoffkennzeichnungen so wichtig sind, welche gesetzlichen Vorschriften gelten und wie Sie gefährliche Stoffe korrekt und normgerecht kennzeichnen – ob in Verpackungen, am Arbeitsplatz oder im Versand.
Was sind Gefahrenstoffkennzeichnungen?
Gefahrenstoffkennzeichnungen sind standardisierte Symbole, Piktogramme und Signalwörter, mit denen gefährliche Stoffe und Gemische gekennzeichnet werden. Sie zeigen deutlich:
- Welche Gefährdungen bestehen (z. B. giftig, ätzend, umweltgefährlich)
- Welche Schutzmaßnahmen notwendig sind
- Welche Sofortmaßnahmen im Notfall gelten
Sie basieren auf dem international einheitlichen GHS-System (Global Harmonisiertes System), das in der EU durch die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) umgesetzt ist.
Warum sind Gefahrenstoffkennzeichnungen so wichtig?
- Schutz von Mitarbeitenden Eine korrekte Kennzeichnung ist der erste Schritt zur sicheren Handhabung von Gefahrstoffen. Sie schützt Mitarbeitende vor Vergiftungen, Verätzungen oder Atemwegserkrankungen.
- Vermeidung von Unfällen Ein unzureichend gekennzeichneter Behälter birgt enormes Gefahrenpotenzial – etwa durch Verwechslung oder falsche Lagerung.
- Gesetzliche Pflicht Die Gefahrenstoffkennzeichnung ist für alle gefährlichen Stoffe und Gemische vorgeschrieben – im Handel wie im internen Betrieb.
- Weltweite Verständlichkeit Durch das GHS-System sind die Symbole weltweit einheitlich – unabhängig von Sprache oder Herkunft.
Gesetzliche Grundlagen zur Gefahrenstoffkennzeichnung
Regelwerk / Norm | Bedeutung |
CLP-Verordnung (EG 1272/2008) | Europäische Umsetzung des GHS-Systems |
GHS (UN GHS) | Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung |
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Nationale Regelung zum Umgang mit Gefahrstoffen in Deutschland |
TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) | Konkretisieren die GefStoffV in der Praxis |
Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Liefert die Informationen für richtige Einstufung & Kennzeichnung |
Die GHS-Gefahrenpiktogramme im Überblick
Das GHS-System verwendet neun Gefahrenpiktogramme, die in roter Raute mit weißem Hintergrund dargestellt werden. Jedes Piktogramm steht für eine bestimmte Gefahrenkategorie:
Symbol | Bedeutung | Beispiele |
Totenkopf | Akute Toxizität (GHS06) | Cyanid, Methanol |
Ätzkolben | Ätzend (GHS05) | Schwefelsäure, Natronlauge |
Flamme | Entzündbar (GHS02) | Ethanol, Benzin |
Bombe | Explosiv (GHS01) | TNT, Azide |
Strahlenquelle | Gesundheitsgefahr (GHS08) | Benzol, Formaldehyd |
Ausrufezeichen | Reizung, Sensibilisierung (GHS07) | Aceton, Reinigungsmittel |
Umwelt | Umweltgefährdend (GHS09) | Pflanzenschutzmittel, Öle |
Glasflasche | Gas unter Druck (GHS04) | Helium, CO₂-Flaschen |
Flamme über Kreis | Oxidierend (GHS03) | Wasserstoffperoxid, Nitrate |
Bestandteile einer vollständigen Gefahrenstoffkennzeichnung
Jede Kennzeichnung muss klar und vollständig sein. Sie umfasst:
- Gefahrenpiktogramm(e)
- Signalwort: „Achtung“ oder „Gefahr“
- Gefahrenhinweise (H-Sätze)
- Sicherheitshinweise (P-Sätze)
- Produktidentifikator
- Name und Kontaktdaten des Lieferanten
Beispiel für eine vollständige Kennzeichnung auf einem Reinigungsmittel:
- Piktogramm: Ätzend
- Signalwort: GEFAHR
- H-Satz: H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
- P-Satz: P280 – Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen
Wo und wie müssen Gefahrenstoffe gekennzeichnet werden?
- Direkt auf dem Gebinde: Flasche, Kanister, Fass oder Beutel
- Lesbar und dauerhaft angebracht
- Sprache des Empfangslandes bei internationalem Versand
- Kennzeichnung auch bei Umfüllung – z. im Labor oder in der Werkstatt
- Ergänzt durch Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter
Auch im innerbetrieblichen Gebrauch müssen Gefahrenstoffe gekennzeichnet sein – selbst wenn sie nicht in Verkehr gebracht werden!
Etiketten, Materialien und Ausführungen
-
Selbstklebende Etiketten
- für Kunststoff-, Glas- und Metallbehälter
- beständig gegen Chemikalien, Öl, Feuchtigkeit
- wischfest, abriebfest, UV-stabil
-
Magnetetiketten
- ideal für wiederverwendbare Stahlbehälter
- flexibel und rückstandsfrei abnehmbar
-
Folienetiketten
- für extrem beanspruchte Umgebungen
- hohe Temperatur- und Chemikalienbeständigkeit
-
Blanko-Etiketten zum Bedrucken
- kompatibel mit Thermotransfer- oder Laserdruckern
- individuelle Beschriftung möglich
Gefahrenstoffkennzeichnung im Betrieb
-
Labore
- Ampullen, Reagenzgläser und Flaschen eindeutig etikettieren
- auch bei Proben und Verdünnungen Pflicht
-
Produktion & Lager
- Kennzeichnung aller Stoffe – auch Zwischenerzeugnisse
- Gefahrstofflager beschriften und absichern
- Kombiniert mit Sicherheitszeichen, Betriebsanweisungen und TRGS-Schildern
-
Transport & Versand
- Ergänzende Kennzeichnung nach ADR
- Kombination mit Gefahrgutkennzeichnung notwendig
- Einheitliche Etiketten für nationale und internationale Transporte
Tipps zur richtigen Gefahrenstoffkennzeichnung
- Sicherheitsdatenblatt prüfen – hier stehen alle relevanten Informationen zur Einstufung
- Korrektes Piktogramm wählen – keine Symbole weglassen oder verändern
- Etikett langlebig anbringen – abriebfest, dauerhaft, unverwischbar
- Sprache beachten – z. für Exportprodukte
- Regelmäßig prüfen – beschädigte oder unleserliche Etiketten sofort ersetzen
Häufige Fehler vermeiden
- GHS-Piktogramme mit falscher Hintergrundfarbe (immer weiß!)
- Veraltete Symbole wie Totenkopf in schwarzem Quadrat (alte Kennzeichnung!)
- Unvollständige Angaben – z. ohne H-Sätze oder Signalwort
- Kombinierte Produkte falsch eingestuft
- Eigenabfüllungen ohne neue Etikettierung
Gefahrenstoffkennzeichnungen schützen Menschen und Umwelt
Gefahrenstoffkennzeichnungen sind Pflicht, aber auch Chance – sie erhöhen das Sicherheitsbewusstsein, strukturieren Prozesse und verhindern gefährliche Situationen. Mit klaren Symbolen, verständlichen Hinweisen und robusten Materialien wird der Umgang mit gefährlichen Stoffen planbar und rechtssicher. Ob im Labor, Lager, Versand oder Büro – eine korrekte Kennzeichnung ist mehr als nur ein Aufkleber: Sie ist ein klares Zeichen für Verantwortung, Qualität und Professionalität.
Ihre Vorteile im Überblick
- Gesetzeskonforme Kennzeichnung nach GHS & CLP
- International verständlich – auch im Export
- Schutz für Mitarbeitende, Kunden & Umwelt
- Große Materialauswahl für jede Anwendung
- Kombinierbar mit Gefahrgutkennzeichnung und Betriebsanweisungen