Was ist die ASR A1.3?
Die ASR A1.3 ist die Technische Regel für Arbeitsstätten mit dem Titel „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für die Kennzeichnung in Arbeitsstätten. Unternehmen, die diese Regel anwenden, können grundsätzlich davon ausgehen, dass sie die Anforderungen der ArbStättV erfüllen.
Einfach gesagt:
Die ASR A1.3 legt fest,
- welche Sicherheitszeichen verwendet werden.
- wie diese gestaltet sein müssen.
- wo sie anzubringen sind.
- wann zusätzliche Kennzeichnungen erforderlich sind.
Sie ist damit eine der wichtigsten Vorschriften im betrieblichen Arbeitsschutz.
Warum ist die ASR A1.3 für Unternehmen so wichtig?
Die ASR A1.3 sorgt dafür, dass Sicherheitsinformationen im Betrieb eindeutig, normgerecht und schnell verständlich sind. Sie regelt unter anderem:
- Warnzeichen
- Gebotszeichen
- Verbotszeichen
- Rettungszeichen
- Brandschutzzeichen
- Bodenmarkierungen
- Kennzeichnung von Gefahrenbereichen
- Flucht- und Rettungspläne
Wird die Regel eingehalten, profitieren Unternehmen von:
- höherer Arbeitssicherheit
- besserer Orientierung
- geringeren Haftungsrisiken
- besseren Audit-Ergebnissen
- höherer Rechtssicherheit
Praxisbeispiel:
In einer Produktionshalle mit Staplerverkehr, Maschinen und Gefahrstofflager müssen Mitarbeitende, Besucher und Fremdfirmen sofort erkennen können, wo Gefahren bestehen und welches Verhalten vorgeschrieben ist. Die ASR A1.3 stellt sicher, dass hierfür überall einheitliche und verständliche Sicherheitszeichen verwendet werden.
Welche Sicherheitszeichen regelt die ASR A1.3?
Die ASR A1.3 umfasst die zentralen Zeichenarten der betrieblichen Sicherheitskennzeichnung.
Zusammenhang mit DIN EN ISO 7010
Ein besonders wichtiger Punkt: Die ASR A1.3 verweist auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Bei der Neufassung wurden zahlreiche international abgestimmte Zeichen übernommen.
Das bedeutet: Die Symbolik ist europaweit und international vereinheitlicht.
Besonders relevant sind Änderungen bei:
Praxisbeispiel:
Viele ältere Betriebe verwenden noch Symbole nach altem Stand. Diese sollten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung überprüft und möglichst auf den aktuellen Normenstand umgestellt werden.
Wo gilt die ASR A1.3?
Die Vorschrift gilt für nahezu alle Arbeitsstätten, zum Beispiel in:
- Produktionshallen
- Lagerbereiche
- Werkstätten
- Verwaltungsgebäude
- Außenflächen
- Technikräume
- Parkflächen
- Sozialräume
Häufige Fehler bei der Umsetzung
Typische Fehler in der Praxis sind:
- veraltete Sicherheitszeichen
- fehlende Sichtbarkeit
- verdeckte Fluchtwegzeichen
- uneinheitliche Symbolik
- fehlende Anpassung nach Umbauten
Praxisbeispiel:
Nach dem Aufbau neuer Regale wird ein Fluchtwegschild teilweise verdeckt. Im Alltag fällt dies oft nicht sofort auf, stellt jedoch bei einer Begehung einen gravierenden Mangel dar.
Fazit: ASR A1.3 als Grundlage der Sicherheitskennzeichnung
Die ASR A1.3 ist die zentrale Vorschrift für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten.
Sie hilft Unternehmen dabei,
- rechtssicher zu handeln.
- Risiken zu minimieren.
- Mitarbeitende zu schützen.
- Kennzeichnungen normgerecht umzusetzen.
Wer diese Regel konsequent anwendet, schafft eine sichere und auditfähige Arbeitsumgebung.
Sie sind unsicher, welche Kennzeichnungen nach ASR A1.3 in Ihrem Betrieb erforderlich sind? Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl normgerechter Sicherheitszeichen, Fluchtwegkennzeichnungen und individueller Beschilderungslösungen. Sprechen Sie uns jederzeit an – wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.




