Welche Sicherheitszeichen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Sind Sicherheitszeichen gesetzlich vorgeschrieben?

Ja – Sicherheitszeichen sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn Gefahren, Verbote, Gebote oder Rettungswege im Betrieb eindeutig gekennzeichnet werden müssen.

Die gesetzliche Pflicht ergibt sich insbesondere aus:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.3
  • DIN EN ISO 7010
  • DGUV Vorschriften
  • Gefahrstoffverordnung

Entscheidend ist dabei:
Nicht jedes Sicherheitszeichen ist automatisch Pflicht, sondern nur diejenigen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den tatsächlichen betrieblichen Risiken ergeben.

 

Praxisbeispiel:
Ein Bürogebäude ohne Produktionsbereich benötigt in der Regel keine Warnzeichen für Staplerverkehr oder Schutzhelm-Gebote.
Ein Lager mit Flurförderzeugen dagegen muss entsprechende Warn- und Gebotsschilder verpflichtend einsetzen.


Welche Vorschriften regeln die Pflicht?

Die wichtigste Grundlage ist die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und legt fest:

  • welche Zeichenarten verwendet werden
  • wie sie aussehen
  • wo sie angebracht werden
  • wie sichtbar sie sein müssen

Dabei verweist die ASR A1.3 auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Das bedeutet: In der Praxis sind Sicherheitszeichen nach ISO 7010 heute der Standard.


Welche Sicherheitszeichen sind typischerweise vorgeschrieben?

1. Rettungszeichen

Diese gehören zu den häufigsten gesetzlich vorgeschriebenen Zeichen. Dazu zählen:

  • Notausgang
  • Fluchtweg
  • Erste Hilfe
  • Sammelstelle

Sobald ein Flucht- und Rettungsweg vorhanden ist, muss dieser eindeutig gekennzeichnet werden.

Praxisbeispiel:
In einem Verwaltungsgebäude mit mehreren Etagen müssen Fluchtwege entlang der gesamten Route gekennzeichnet werden – vom Büroflur bis zum Ausgang und zur Sammelstelle.

 

2. Brandschutzzeichen

Brandschutzeinrichtungen müssen sichtbar gekennzeichnet sein.

Typische Pflichtzeichen:

  • Feuerlöscher
  • Brandmelder
  • Wandhydrant
  • Löschschlauch

Praxisbeispiel:
Ein Feuerlöscher darf nicht nur vorhanden sein – er muss auch eindeutig auffindbar sein. Deshalb ist ein Brandschutzzeichen oberhalb oder unmittelbar neben dem Gerät in vielen Fällen erforderlich.

 

3. Warnzeichen

Warnzeichen sind immer dann vorgeschrieben, wenn besondere Gefahren bestehen.

Beispiele:

  • Achtung elektrische Spannung
  • Warnung vor Staplerverkehr
  • Warnung vor Gefahrstoffen
  • Warnung vor Rutschgefahr

Praxisbeispiel:
In einer Lagerhalle mit regelmäßigem Staplerverkehr ist ein Warnzeichen am Zugang zwingend sinnvoll und in der Regel aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.

 

4. Gebotszeichen

Gebotszeichen werden verpflichtend eingesetzt, wenn bestimmte Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind.

Beispiele:

  • Schutzhelm tragen
  • Sicherheitsschuhe tragen
  • Gehörschutz benutzen
  • Schutzbrille tragen

Praxisbeispiel:
In einer Metallfertigung mit Funkenflug und Lärmbelastung muss am Zugang deutlich sichtbar gekennzeichnet werden, welche PSA verpflichtend ist.

 

5. Verbotszeichen

Verbotszeichen sind vorgeschrieben, wenn ein bestimmtes Verhalten aus Sicherheitsgründen untersagt werden muss.

Typische Beispiele:

  • Rauchen verboten
  • Zutritt verboten
  • Kein offenes Feuer

Praxisbeispiel:
In einem Chemikalienlager oder Batterieraum ist „Kein offenes Feuer“ in der Regel zwingend erforderlich.


Sind Sicherheitszeichen in jedem Betrieb Pflicht?

Nein – die Pflicht hängt immer vom Einsatzbereich ab. Einige typische Beispiele:

 

Bürogebäude

Pflicht sind häufig:

 

Lager und Logistik

Zusätzlich häufig erforderlich:

 

Produktion

Oft zusätzlich:

Praxisbeispiel:
Ein Produktionsbetrieb benötigt in der Regel deutlich mehr Sicherheitskennzeichnung als ein reiner Verwaltungsstandort.


Wer entscheidet, welche Zeichen Pflicht sind?

Die Grundlage ist immer die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

Dabei wird geprüft:

  • Welche Gefahren bestehen?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
  • Welche Informationen müssen sichtbar sein?

Erst daraus ergibt sich die konkrete Pflicht zur Kennzeichnung.


Typische Fehler in der Praxis

Häufige Fehler sind:

  • fehlende Fluchtwegzeichen
  • veraltete Symbole
  • falsche Platzierung
  • unzureichende Sichtbarkeit
  • fehlende Aktualisierung nach Umbauten

Praxisbeispiel:
Nach einem Hallenumbau wird ein Fluchtwegschild durch ein neues Regal verdeckt. Das Zeichen ist formal vorhanden, erfüllt aber seine gesetzliche Funktion nicht mehr.


Fazit: Welche Sicherheitszeichen sind wirklich vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind immer die Sicherheitszeichen, die sich aus:

  • Arbeitsstätte
  • Gefährdung
  • Schutzmaßnahmen
  • Rettungswegen
  • Brandschutz

ergeben.

Es gibt also keine starre Standardliste für alle Betriebe, sondern eine pflichtige Kennzeichnung auf Basis der tatsächlichen Risiken.

 

Sie sind unsicher, welche Sicherheitszeichen in Ihrem Betrieb gesetzlich erforderlich sind? Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl normgerechter Sicherheitszeichen und der Umsetzung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010. Sprechen Sie uns jederzeit an – wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.