Zusatzzeichen 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit, 420 x 231 x 2 mm, StVO, VZ 1044-10

Artikelnummer A120.20.597
GTIN/EAN 4061466021912
Regelungstyp StVO
Piktogramm-Nr. VZ 1044-10
Symbol / Text Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Farbe schwarz
Maße 420 x 231 mm
Material Aluminium (2 mm)
Menge pro Einheit 1
Bestelleinheit STK
Inhaltsmengen 1
Inhaltseinheit STK
Länge 420 mm
Höhe 231 mm
Stärke/Tiefe 2 mm
Form rechteckig
Eigenschaften reflektierend RA1
Lieferzeit 3-5 Tage
Speditionsartikel Nein

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Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Um diesen Menschen die notwendige Unterstützung und Sicherheit zu bieten, ist das Verkehrsschild „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde“ ein unverzichtbares Element. Dieses Zusatzzeichen, das gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) reguliert ist, trägt dazu bei, dass die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit besonderen Anforderungen im Straßenverkehr respektiert werden.

Produktmerkmale: Das Verkehrsschild wird von dem renommierten Hersteller Marahrens produziert und besteht aus robustem Aluminium mit einer Dicke von 2 mm. Diese Materialwahl gewährleistet eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterungseinflüssen und mechanischen Belastungen. Die rechteckige Form des Schildes misst 420 x 231 mm und ist in einem klaren, kontrastreichen schwarz gehalten. Dank seiner reflektierenden Eigenschaften der Klasse RA1 bleibt das Schild auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar. Die Piktogrammnummer VZ 1044-10 macht es leicht identifizierbar und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Vorteile: Die Verwendung des Verkehrsschildes „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde“ bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Allgemeinheit von Bedeutung sind.

  • Hohe Sichtbarkeit: Dank der reflektierenden Oberfläche ist das Schild auch bei Dunkelheit und schlechten Wetterbedingungen gut erkennbar. Dies erhöht die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen, die auf das Schild angewiesen sind.
  • Einfache Befestigung: Das Verkehrsschild kann entweder geschraubt oder geklebt werden, wobei es keine vorgebohrten Löcher hat. Dies ermöglicht eine flexible Montage, die an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden kann.
  • Robuste Bauweise: Das Schild aus Aluminium ist extrem langlebig und resistent gegen Rost und Korrosion. Somit ist es ideal für den Außenbereich geeignet und bleibt über Jahre hinweg in einwandfreiem Zustand.

Darüber hinaus bietet das Schild eine klare und verständliche Gestaltung, die es jedem Verkehrsteilnehmer ermöglicht, die Informationen schnell zu erfassen. Dies ist besonders wichtig, um eine sichere und rücksichtsvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Die Verwendung des Schildes signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass besondere Rücksichtnahme erforderlich ist, was die Sicherheit für alle Beteiligten erhöht.

Anwendung und Einsatzbereiche: Das Verkehrsschild „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde“ findet in verschiedenen Bereichen Anwendung. Es wird häufig in der Nähe von Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen, an Eingängen zu öffentlichen Gebäuden oder in Wohngebieten eingesetzt, in denen eine besondere Rücksichtnahme erforderlich ist. Dieses Schild sorgt dafür, dass die entsprechenden Parkplätze ausschließlich von berechtigten Personen genutzt werden, was die Mobilität und Unabhängigkeit der Betroffenen unterstützt.

Zusätzlich eignet sich das Schild hervorragend für die Verwendung in städtischen Gebieten, wo ein hohes Aufkommen an Fußgängern und Fahrzeugen herrscht. Durch seine klare Signalisierung wird das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschärft, was zu einer inklusiveren Gesellschaft beiträgt. In Schulen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen ist das Schild ebenfalls von großer Bedeutung, um den Zugang für alle zu erleichtern.

Die Zielgruppe für das Verkehrsschild sind nicht nur die Menschen mit Behinderungen selbst, sondern auch Institutionen, die für die Sicherheit und den Zugang von Menschen mit besonderen Bedürfnissen verantwortlich sind. Dazu gehören beispielsweise Stadtverwaltungen, Bauunternehmen und Organisationen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Durch die Installation dieses Schildes wird ein wichtiger Beitrag zur Barrierefreiheit geleistet, der sowohl rechtlichen als auch moralischen Verpflichtungen entspricht.

Die Entscheidung für das Verkehrsschild „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde“ ist somit nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Zeichen von Respekt und Rücksichtnahme in unserer Gesellschaft. Durch die Verwendung dieses Schildes wird die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Behinderungen gefördert und ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven und gerechten Gesellschaft gemacht.


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Merkmale
• Material: Aluminium (2 mm)
• Maße: 420 x 231 mm
• Form: rechteckig
• Regelungsart: Vorschrift
• Regelungstyp: StVO
• Schildfarbe: schwarz
• Eigenschaften: reflektierend RA1
• Befestigungsart: schrauben oder kleben (ohne Bohrlöcher und Klebemittel)
• Qualität made in Germany