Verkehrsschild "Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde" [VZ 1044-10], StVO
Unsere Versandkosten können je nach Produkt und PLZ-Gebieten abweichen. Bestimmte Gebiete, z.B. Inseln, werden nicht beliefert. Dazu entstehen z. B. für die Versendung von Speditionsartikeln höhere Kosten als bei einem Standardversand. Die konkreten Preise finden Sie im Checkout-Prozess unter dem Schritt „Lieferung“.
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In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, auf die Bedürfnisse von Menschen mit besonderen Anforderungen zu achten. Das Verkehrsschild 'Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde' (Zusatzzeichen) ist ein essenzielles Hilfsmittel, um die Mobilität und Sicherheit dieser Personengruppen zu gewährleisten. Mit einem klaren und prägnanten Design erfüllt dieses Schild die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und trägt dazu bei, dass entsprechende Parkplätze korrekt genutzt werden.
Produktmerkmale: Dieses Verkehrsschild ist ein rechteckiges Piktogramm mit der Nummer VZ 1044-10 und besticht durch seine schwarze Farbgebung. Die Verwendung von hochwertigen Materialien sorgt für eine lange Lebensdauer und Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse. Das Schild ist nicht nur leicht zu montieren, sondern auch gut sichtbar, was es zu einer optimalen Lösung für alle Verkehrsteilnehmer macht.
- Hochwertige Materialien: Das Schild besteht aus robustem Aluminium, das korrosionsbeständig ist und auch unter extremen Wetterbedingungen seine Form und Farbe behält.
- Klare Sichtbarkeit: Die kontrastreiche schwarze Farbe sorgt dafür, dass das Schild sowohl bei Tageslicht als auch bei Dunkelheit gut wahrgenommen wird, wodurch die Sicherheit der betroffenen Personen erhöht wird.
- Einfache Montage: Dank der vorgebohrten Löcher lässt sich das Schild mühelos an Wänden oder Pfosten anbringen, wodurch eine schnelle Installation gewährleistet ist.
Zudem überzeugt das Verkehrsschild 'Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde' (Zusatzzeichen) durch seine einfache Handhabung und Wartung. Die glatte Oberfläche ist leicht zu reinigen, wodurch das Schild immer in einem optimalen Zustand bleibt. Dies ist besonders wichtig, um die Lesbarkeit der Informationen zu jeder Zeit sicherzustellen. Die klare und eindeutige Gestaltung des Schildes trägt zur Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer bei und fördert das Verständnis für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
Vorteile: Die Verwendung des Verkehrsschildes bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Allgemeinheit von Bedeutung sind. Es ist wichtig, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen respektiert werden und das Schild spielt dabei eine entscheidende Rolle.
- Rechtliche Sicherheit: Das Schild erfüllt die gesetzlichen Vorgaben der StVO und sorgt damit für eine rechtlich einwandfreie Nutzung von Parkplätzen für Schwerbehinderte.
- Erhöhte Sicherheit: Durch die klare Kennzeichnung werden Missverständnisse vermieden, was die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht.
- Förderung der Inklusion: Die Sichtbarkeit und klare Kommunikation der besonderen Parkregelung tragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben bei.
Die Anwendung des Verkehrsschildes 'Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde' (Zusatzzeichen) ist vielfältig. Es findet seinen Platz an verschiedensten Orten, wo Parkmöglichkeiten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zur Verfügung stehen. Dabei ist es wichtig, dass die Schilder an gut sichtbaren Stellen platziert werden, um die größtmögliche Wirkung zu erzielen.
Besonders praktisch ist die Verwendung in Wohngebieten, Einkaufszentren und auf Firmengeländen, wo oft ein hoher Bedarf an speziellen Parkplätzen besteht. Auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Behörden profitieren von der klaren Kennzeichnung, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu optimieren.
Einsatzbereiche: Das Schild eignet sich ideal für alle Bereiche, in denen Menschen mit Behinderungen parken dürfen. Hierzu zählen:
- Öffentliche Parkplätze: In städtischen Gebieten sind spezielle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen häufig erforderlich, um deren Zugang zu erleichtern.
- Privatgelände: Unternehmen und Institutionen können das Schild nutzen, um ihren Parkplatz rechtlich abzusichern und gleichzeitig ein Zeichen für soziale Verantwortung zu setzen.
- Veranstaltungen: Bei Events oder Messen ist es wichtig, auch für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu sorgen, und das Schild kann hier eine entscheidende Rolle spielen.
Die Zielgruppe für das Verkehrsschild 'Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde' (Zusatzzeichen) umfasst nicht nur öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, die ein Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schaffen möchten. Die Installation dieses Schildes ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft, die die Rechte und Bedürfnisse aller Menschen respektiert und wertschätzt.
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Merkmale
• Form: rechteckig
• Regelungsart: Vorschrift
• Regelungstyp: StVO
• Schildfarbe: schwarz
• Qualität made in Germany