Prüfplakette - Mehrjahresplakette "Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694", Monate 1-12, verschiedene Jahre, verschiedene Farben

Prüfplakette - Mehrjahresplakette "Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694", Monate 1-12, verschiedene Jahre, verschiedene Farben

Symbol / Motiv Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694
Material Dokumentenfolie
Stärke/Tiefe 0,1 mm
Speditionsartikel Nein

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Die Mehrjahrsprüfplakette mit der Aufschrift "Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694" ist ein bedeutendes Kennzeichnungsinstrument zur Dokumentation und Nachverfolgung von regelmäßigen Sicherheitsprüfungen gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 694.

Diese Plakette wird üblicherweise an Gegenständen, Anlagen oder Geräten angebracht, die einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung gemäß den Vorgaben der BetrSichV unterliegen. Sie stellt sicher, dass die Prüfung gemäß §3 (3) der BetrSichV durchgeführt wurde, was bedeutet, dass die Sicherheitsmaßnahmen und -anforderungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.

Die Aufschrift "Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694" auf der Mehrjahrsprüfplakette gibt eine klare Referenz auf die entsprechenden Vorschriften und Regelungen. Die BetrSichV ist eine rechtliche Verordnung, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter bei der Nutzung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Die BGI 694 ist eine berufsgenossenschaftliche Information, die weitere Richtlinien und Empfehlungen für die Umsetzung der BetrSichV enthält.

Merkmale
• Material: Dokumentenfolie
• Motiv: Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694

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