Prüfplakette - Mehrjahresplakette "Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694", Monate 1-12, verschiedene Jahre, verschiedene Farben
Unsere Versandkosten können je nach Produkt und PLZ-Gebieten abweichen. Bestimmte Gebiete, z.B. Inseln, werden nicht beliefert. Dazu entstehen z. B. für die Versendung von Speditionsartikeln höhere Kosten als bei einem Standardversand. Die konkreten Preise finden Sie im Checkout-Prozess unter dem Schritt „Lieferung“.
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Auf Lager
Diese Plakette wird üblicherweise an Gegenständen, Anlagen oder Geräten angebracht, die einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung gemäß den Vorgaben der BetrSichV unterliegen. Sie stellt sicher, dass die Prüfung gemäß §3 (3) der BetrSichV durchgeführt wurde, was bedeutet, dass die Sicherheitsmaßnahmen und -anforderungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.
Die Aufschrift "Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694" auf der Mehrjahrsprüfplakette gibt eine klare Referenz auf die entsprechenden Vorschriften und Regelungen. Die BetrSichV ist eine rechtliche Verordnung, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter bei der Nutzung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Die BGI 694 ist eine berufsgenossenschaftliche Information, die weitere Richtlinien und Empfehlungen für die Umsetzung der BetrSichV enthält.
Merkmale
• Material: Dokumentenfolie
• Motiv: Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) BGI 694