Prüfplakette - Mehrjahresplakette "Brandschutztür geprüft gem. §4 (3) ArbStättV", Monate 1-12, verschiedene Jahre, verschiedene Farben
Unsere Versandkosten können je nach Produkt und PLZ-Gebieten abweichen. Bestimmte Gebiete, z.B. Inseln, werden nicht beliefert. Dazu entstehen z. B. für die Versendung von Speditionsartikeln höhere Kosten als bei einem Standardversand. Die konkreten Preise finden Sie im Checkout-Prozess unter dem Schritt „Lieferung“.
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Gemäß §4 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, die Brandschutzeinrichtungen in Arbeitsstätten regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehören auch Brandschutztüren, die dazu dienen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und somit die Sicherheit der Mitarbeiter und des Gebäudes zu gewährleisten.
Merkmale
• Material: Dokumentenfolie
• Motiv: Brandschutztür geprüft gem. §4 (3) ArbStättV