Brandschutztürzeichen "Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o. ä. verboten!", DIN 4066
Brandschutztürzeichen "Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o. ä. verboten!", DIN 4066
Symbol / Motiv
Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o. ä. verboten!
Norm / Vorschrift
DIN 4066
Speditionsartikel
Nein
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Unsere Versandkosten können je nach Produkt und PLZ-Gebieten abweichen.
Bestimmte Gebiete, z.B. Inseln, werden nicht beliefert. Dazu entstehen z. B. für die Versendung von
Speditionsartikeln höhere Kosten als bei einem Standardversand. Die konkreten Preise finden Sie im
Checkout-Prozess unter dem Schritt „Lieferung“.
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Das Brandschutzschild "Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o. ä. verboten!" soll darauf aufmerksam machen, dass das Blockieren von Brandschutztüren nicht nur verboten, sondern auch äußerst gefährlich ist. Es ist wichtig, dass Brandschutztüren immer frei und funktionsfähig sind, damit sie im Notfall ihre Schutzfunktion erfüllen können. Diese selbstschließenden Türen sind speziell konstruiert und zertifiziert, um Feuer und Rauch zu widerstehen und den Durchgang von Feuer und Rauch zu blockieren.
Im Brandfall können blockierte oder behinderte Brandschutztüren dazu führen, dass sich das Feuer und der Rauch schnell ausbreiten und Personen im Gebäude gefährden.