Verbotsschild "Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren" [P007], ASR A1.3 / ISO 7010

Verbotsschild "Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren" [P007], ASR A1.3 / ISO 7010

Piktogramm-Nr. P007
Symbol / Motiv Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren
Norm / Vorschrift ASR A1.3 / ISO 7010
Speditionsartikel Nein

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Das Verbotsschild "Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren" wird in der Regel in Bereichen angebracht, in denen starke elektromagnetische Felder auftreten können, die das ordnungsgemäße Funktionieren von Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren beeinträchtigen können. Das Verbotsschild soll somit darauf hinweisen, dass Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren den betreffenden Bereich nicht betreten sollten, um die Sicherheit und das ordnungsgemäße Funktionieren ihrer medizinischen Geräte zu gewährleisten.

Merkmale
• Norm: ASR A1.3 / ISO 7010

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