Prüfplakette - Mehrjahresplakette "Brandschutztür geprüft gem. §4 (3) ArbStättV", Monate 1-12, verschiedene Jahre, verschiedene Farben

Prüfplakette - Mehrjahresplakette "Brandschutztür geprüft gem. §4 (3) ArbStättV", Monate 1-12, verschiedene Jahre, verschiedene Farben

Symbol / Motiv Brandschutztür geprüft gem. §4 (3) ArbStättV
Material Dokumentenfolie
Stärke/Tiefe 0,1 mm
Speditionsartikel Nein

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Diese Mehrjahresprüfplakette wird verwendet, um anzuzeigen, dass eine Brandschutztür einer regelmäßigen Prüfung gemäß §4 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung unterzogen wurde. Die Plakette dient als Nachweis dafür, dass die Brandschutztür den geltenden Brandschutzvorschriften entspricht und ordnungsgemäß funktioniert.
Gemäß §4 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, die Brandschutzeinrichtungen in Arbeitsstätten regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehören auch Brandschutztüren, die dazu dienen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und somit die Sicherheit der Mitarbeiter und des Gebäudes zu gewährleisten.

Merkmale
• Material: Dokumentenfolie
• Motiv: Brandschutztür geprüft gem. §4 (3) ArbStättV

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