Grundplakette "Leitern und Tritte - Prüfung gemäß BetrSichV §3 (3) DGUV Information 208-016 - inkl. Prüfplakette", verschiedene Jahre, gelb
Grundplakette "Leitern und Tritte - Prüfung gemäß BetrSichV §3 (3) DGUV Information 208-016 - inkl. Prüfplakette", verschiedene Jahre, gelb
Unsere Versandkosten können je nach Produkt und PLZ-Gebieten abweichen. Bestimmte Gebiete, z.B. Inseln, werden nicht beliefert. Dazu entstehen z. B. für die Versendung von Speditionsartikeln höhere Kosten als bei einem Standardversand. Die konkreten Preise finden Sie im Checkout-Prozess unter dem Schritt „Lieferung“.
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Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine rechtliche Vorschrift in Deutschland, die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, wie z. B. Leitern und Tritten, festlegt. Gemäß §3 (3) der BetrSichV müssen Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Die DGUV Information 208-016 ist eine konkrete technische Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und enthält detaillierte Informationen zur Prüfung von Leitern und Tritten. Sie dient als Leitlinie für die sachgemäße Durchführung der Prüfung.
Durch die Anbringung der Grundplakette und Prüfplakette wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften dokumentiert und ermöglicht eine einfache Überprüfung des Prüfstatus durch Benutzer und Prüfer. Es ist wichtig, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Leitern und Tritte sicher und einsatzbereit sind und Unfälle vermieden werden.
Merkmale
• Material: Folie (0,1 mm)
• Maße: 50 x 220 mm
• Motiv: Leitern und Tritte - Prüfung gemäß BetrSichV §3 (3) DGUV Information 208-016 - inkl. Prüfplakette
• Form: rechteckig